Für die Ausbildung zur Lebens- und Sozialberater*in sind 30 Stunden Einzelselbsterfahrung, 120 Stunden Gruppenselbsterfahrung und mindestens 100 Einheiten Supervision (davon mind. 10 EH Einzelsupervision) zu absolvieren.
Als Mitglied im Expert*innenpool Supervervision und Ausbildungsberechtigte Person für Supervision und Selbsterfahrung laut Gewerbeordnung der WKO von 2006, § 4 Abs (3) 1 a + b und Abs (4) 1 a + b, biete ich für
in regelmäßigen Abständen geblockte Termine an, die überwiegend unterwegsindernatur stattfinden.
Mein Angebot richtet sich an all jene, die die Natur als Ressource kennenlernen und die positive Wirkung selbst erfahren möchten. Gleichzeitig könnt ihr euch auch Anregungen für die eigene Beratungstätigkeit in der Natur holen.
Selbstverständlich könnt ihr euch auch Termine für Einzelselbsterfahrung und Einzelsupervision in meiner Praxis vereinbaren.